Öffentliches Baurecht

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Arbeitsgebiete:

   
 
  • Bauvoranfragen
  • Baugenehmigungen
  • Prüfung von Bebauungsplänen und Vertretung im Normenkontrollverfahren
  • Vorhaben- und Erschließungspläne, Gestaltung von Durchführungs- und Erschließungsverträgen
  • öffentliches und privates Baunachbarrecht
   
 

Privates Baurecht

In diesem Rechtsgebiet bearbeiten wir u.a. folgende Bereiche:

   
 
  • Gestaltung von BGB- und VOB-Bauverträgen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Vertretung in Bauprozessen
  • Recht der Architekten und Ingenieure einschließlich Honorierung